Schutz, der unter die Haut geht
Der Swiss Life Vitalschutz für Tätowierer

Arbeitsschutzabsicherung für Tätowierer – Damit Sie als Körperkünstler nicht zu einem Lebenskünstler werden...

…haben wir gemeinsam mit der Swiss Life AG eine perfekte Absicherung für Tätowierer kreiert.

Für Dich als Tätowierer war es bisher nahezu unmöglich Deine Arbeitskraft abzusichern. Da Du keinen „anerkannten“ Beruf ausübst, sind Dir die Türen zu den üblichen Berufsunfähigkeitsversicherungen leider verschlossen. Gesetzliche Leistungen kannst Du auch nicht erwarten. Damit Du diese Versorgungslücke schließen kannst, hat HWK die passende Lösung für Dich. Denn wir bieten Dir – in Zusammenarbeit mit Swiss Life – eine speziell für Tätowierer zugeschnittene Arbeitskraftabsicherung. Informieren Dich gleich jetzt über Deine Vorsorgelösung! Gern stehen wir Dir auch persönlich für eine Beratung zur Verfügung.

Die perfekte Arbeitskraftabsicherung für Tätowierer

Der Swiss Life Vitalschutz bietet umfassende Leistungen – von Kopf bis Fuß und mit starken Optionen:

Warum Sie Ihre Arbeitskraft mit dem Swiss Life Vitalschutz absichern sollten

Das Leben ist bunt und voller Abenteuer. Aber es steckt auch voller Risiken, die Deine Träume schnell zum Platzen bringen können. Dann ist eine private Absicherung gefragt. Gerade Tattookünstler können von einer plötzlichen Verletzung wie zum Beispiel an der Hand oder dem Arm betroffen sein. Aber auch psychische Erkrankungen oder ein Unfall gehören zu den Hauptursachen für den Verlust der Arbeitsfähigkeit. Dies führt leider oft auch zu starken finanziellen Einbußen. Gesetzliche Leistungen sind kaum zu erwarten. Entsprechend groß ist dann Deine Versorgungslücke.

Es kann jeden treffen

Statistisch gesehen betrifft eine Berufsunfähigkeit schon heute jeden Vierten. Da die Ursachen einer Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit so vielschichtig sind, können alle davon betroffen sein. Auffällig ist, dass die psychischen Erkrankungen seit Jahren zunehmen und bereits heute den größten Anteil der Berufsunfähigen ausmacht.

Sehen Sie hier anschaulich dargestellt, welche Auslöser für die Leistungsfälle bei der Swiss Life statistisch zu Grunde liegen:

Sichern Sie mit HWK Ihre Zukunft ab und entscheiden Sie sich den Swiss Life Vitalschutz

Wir beraten Sie gerne!

Welche Leistungen bietet Dir der Swiss Life Vitalschutz?

Den Swiss Life Vitalschutz gibt es in drei Varianten: Die Basisabsicherung umfasst 15 Grundfähigkeiten z.B. Gebrauch einer Hand, Gebrauch eines Arms, womit sich ein breites Vorsorgespektrum abdecken lässt. Der Swiss Life Vitalschutz Komfort leistet darüber hinaus bei eingeschränkter geistiger Leistungsfähigkeit und im Fall einer Betreuung. Der Vitalschutz Premium ergänzt das Leistungsspektrum zusätzlich um schwere Depressionen bzw. Schizophrenie – damit ergeben sich insgesamt 19 Grundfähigkeiten bzw. Leistungsauslöser.

Bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit stellt Swiss Life den Vertrag beitragsfrei und zahlt die Grundfähigkeitsrente bis zum Ende der Leistungsdauer bzw. solange die Beeinträchtigung besteht. Das dient zum Schutz Deiner Existenz und als Ersatz für das nun fehlende Einkommen.

Die 3 verschiedenen Tarife in der Übersicht

Beispiele aus dem Leben, wie sie jeder kennt

Tätowierer leben und lieben ihren Beruf. Im Fall des Falles fehlt ihnen aber der Plan B. Was passiert, wenn der Arzt das Ende der Tattoo-Karriere diagnostiziert? Wenn Nadel und Farbe nicht mehr die Existenzgrundlage sind? Und die eigenen Rücklagen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt dauerhaft zu bestreiten?

Nur zwei von vielen Beispielen zeigen, wie schnell es gehen kann. Deshalb sorge jetzt vor und sichere Dir Deine finanzielle Freiheit, wenn es mal hart auf hart kommt.

Wenn die Hand nicht mehr mitspielt:

Daniel, 26 Jahre
Auf dem Weg zum Studio ist Daniel in einen schweren Unfall verwickelt. Seitdem kann er die rechte Hand nur noch eingeschränkt bewegen und die nötige Feinmotorik ist verloren. Ein bitteres Ende für seine berufliche Karriere und Zukunft. Für ihn beginnt die finanzielle Zitterpartie.

Wenn die Kreativität geht:

Julia, 32 Jahre
Nach einem schweren Verlust in der Familie fällt Julia in eine Depression. Ihre Leistungsfähigkeit, Kreativität und Konzentration sind so stark beeinträchtigt, dass sie ihrer Arbeit als Tätowiererin nicht mehr nachgehen kann.

Wieviel kostet es meine Arbeitskraft mit dem Swiss Life Vitalschutz abzusichern?

Beispiel Eintrittsalter: 20 Jahre

Swiss Life Vitalschutz-Standard

Monatsrente zu Beginn: 1.000,- €*
Monatsbeitrag: 53,32 €*

*siehe Details. Hier herunterladen!

Swiss Life Vitalschutz-Komfort

Monatsrente zu Beginn: 1.000,- €*
Monatsbeitrag: 58,48 €*

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Swiss Life Vitalschutz-Premium

Monatsrente zu Beginn: 1.000,- €*
Monatsbeitrag: 72,07 €*

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Beispiel Eintrittsalter: 30 Jahre

Swiss Life Vitalschutz-Standard

Monatsrente zu Beginn: 1.000,- €*
Monatsbeitrag: 59,79 €*

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Swiss Life Vitalschutz-Komfort

Monatsrente zu Beginn: 1.000,- €*
Monatsbeitrag: 65,67 €*

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Swiss Life Vitalschutz-Premium

Monatsrente zu Beginn: 1.000,- €*
Monatsbeitrag: 81,18 €*

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Beispiel Eintrittsalter: 40 Jahre

Swiss Life Vitalschutz-Standard

Monatsrente zu Beginn: 1.000,- €*
Monatsbeitrag: 71,08 €*

*siehe Details. Hier herunterladen!

Swiss Life Vitalschutz-Komfort

Monatsrente zu Beginn: 1.000,- €*
Monatsbeitrag: 78,24 €*

*siehe Details. Hier herunterladen!

Swiss Life Vitalschutz-Premium

Monatsrente zu Beginn: 1.000,- €*
Monatsbeitrag: 97,20 €*

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Beispiel Eintrittsalter: 50 Jahre

Swiss Life Vitalschutz-Standard

Monatsrente zu Beginn: 1.000,- €*
Monatsbeitrag: 86,72 €*

*siehe Details. Hier herunterladen!

Swiss Life Vitalschutz-Komfort

Monatsrente zu Beginn: 1.000,- €*
Monatsbeitrag: 95,72 €*

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Swiss Life Vitalschutz-Premium

Monatsrente zu Beginn: 1.000,- €*
Monatsbeitrag: 119,69 €*

*siehe Details. Hier herunterladen!

Wann leistet der der SwissLife Vitalschutz?

Erfahre mehr über die Leistungsauslöser und ihre Bedingungen.
Swiss Life steht für hervorragende Leistungen für den Versicherten und für Schweizer Transparenz!

Leistungsauslöser Swiss Life Standard

Autofahren

Die PKW-Fahrerlaubnis muss nachweislich aus gesundheitlichen Gründen entzogen worden sein. Dies muss ein verkehrsmedizinisches Gutachten bestätigen.

Sehen

Das Restsehvermögen auf dem besseren Auge liegt unter Nutzung einer Sehhilfe bei maximal 5%. Oder das Gesichtsfeld des besseren Auges ist so eingeschränkt, dass es höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum umfasst, so dass ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad besteht.

Hören

Das Resthörvermögen beträgt auch unter Nutzung geeigneter Hilfsmittel auf beiden Ohren maximal 20%.

Sprechen

Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit ist so weit eingeschränkt, dass man auch unter Nutzung geeigneter Hilfsmittel vom sozialen Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil man Worte in keiner jeglichen bekannten, verständlichen Sprache spricht.

Gebrauch eines Arms

Der rechte oder linke Arm kann in gestreckter Armhaltung nicht mehr bis aufSchuleerhöhe gehoben und 10 Sekunden lang in dieser Position gehalten werden und gleichzeitig kann mit dem betroffenen Arm ein mit einem Griff versehener Gegenstand von 5 kg nicht von einem Tisch gehoben und 5 Meter weit getragen werden.

Gebrauch einer Hand

Mit der rechten oder mit der linken Hand kann eine handelsübliche Glühbirne oder LED- Birne nicht mehr in den dazugehörigen Schraubsockel einer Tischlampe hineingesteckt und so weit hineingedreht werden, dass die Birne leuchtet und anschließend wieder vollständig herausgedreht werden.

Knien und Bücken

Man kann sich aus eigener Kraft nicht mehr auf den Boden hinknien, ohne dabei maximal eine ununterbrochene Pause von höchstens einer Minute einzulegen und danach wieder aufrichten oder man kann sich nicht mehr so weit bücken, um zumindest mit einem Finger den Boden zu berühren und sich danach wieder aufrichten.

Schreiben

Mit der linken oder mit der rechten Hand können mit einem Schreibstift nicht mindestens 5 Wörter mit jeweils mindestens 10 Buchstaben in Druckbuchstaben geschrieben oder abgeschrieben werden, so dass ein unbeteiligter Dritter diese Wörter lesen kann.

Heben und Tragen

Mit der rechten oder mit der linken Hand kann ein mit einem Griff versehener Gegenstand, der ein Gewicht von 2 kg hat, nicht vom Boden angehoben und mit dieser Hand 1 Minute lang gehalten werden.

Stehen

Man ist nicht mehr in der Lage, 10 Minuten lang barfuß auf ebenem Boden zu stehen, ohne sich abzustützen.

Demenz

Es liegt ein Autonomieverlust infolge von Demenz vor. Dabei darf die Diagnose »Demenz« nach zwei unterschiedlichen Kriterien gestellt werden. (Reisberg und Minimal-Mental-Status-Test)

Sitzen

Man ist nicht mehr in der Lage, 20 Minuten auf einem orthopädischen Stuhl ununterbrochen zu sitzen, auch nicht mit Änderung der Sitzposition oder mit Abstützen auf Armlehnen.

Gleichgewicht

Es kann weder 10 Meter entlang einer imaginären Linie mit geschlossenen Augen auf festem und ebenem Boden gegangen werden, noch können 50 Schritte auf fester und ebener Stelle mit geschlossenen Augen getreten werden, ohne sich dabei um mindestens 45 Grad zur Seite zu drehen bzw. es kann mit geschlossenen Augen keine 60 Sekunden mehr auf fester und ebener Stelle ohne Fallneigung gestanden werden.

Gebrauch der Beine

Auch unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel kann eine Entfernung von 400 Metern nicht mehr gehend zurückgelegt werden oder eine Treppe von 12 Stufen mit einer Stufenhöhe von höchstens 20 cm hinaufund hinabgestiegen werden ohne dabei höchstens einmal eine ununterbrochene Pause von länger als einer Minute einzulegen.

Pflegebedürftigkeit

Es liegt Pflegebedürftigkeit nach der Pflegestufe I nach den Definitionen des SGB XI vor oder Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hilfebedarfs bei 3 von 6 konkreten Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL). Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen oder mindestens 6 Monate bestanden haben.

Leistungsauslöser Swiss Life Komfort

Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)

Man ist in Bezug auf das Gedächtnis, das Konzentrationsvermögen, die Aufmerksamkeit, die Auffassungsgabe, die Orientierungsfa.higkeit oder die Handlungsplanung so erheblich eingeschränkt, dass alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können.

Eigenverantwortliches Handeln

Durch einen Bescheid des Betreuungsgerichts wird für mindestens sechs Monate ununterbrochen ein Betreuer bestellt.

Leistungsauslöser Swiss Life Premium

Schizophrenie

Man leidet an einer diagnostizierten Schizophrenie und war deshalb ununterbrochen mindestens 6 Wochen in stationärer Behandlung in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Fachklinik (3 Jahre Wartezeit).

Schwere Depression

Man leidet an einer diagnostizierten schweren Depression und war deshalb ununterbrochen mindestens 6 Wochen in stationärer Behandlung in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Fachklinik (3 Jahre Wartezeit).

Die genauen Definitionen der Leistungsauslöser finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Grundsätzlich gilt die allgemein übliche Schadenminderungspflicht (z .B. Nutzung von Hilfsmitteln).

Besuchen Sie uns in unseren Büros:

Fulda

Flemingstr. 16
36041 Fulda
Telefon: 0661 – 95 28 943

Schwalmstadt

Osttangente 5
34613 Schwalmstadt-Treysa
Telefon: 06691 – 23 152

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